Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 26.03.2010 aufgehoben
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Eingangsformel - Mykotoxin-Höchstmengenverordnung (MHmV)

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Gesundheit verordnet auf Grund

-
des § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, Nr. 4 Buchstabe a und Nr. 5 in Verbindung mit Abs. 3 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296) von dem Abs. 3 gemäß Artikel 13 der Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. I S. 2390) geändert worden ist, in Verbindung mit Artikel 56 Abs. 1 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) und dem Organisationserlaß vom 27. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288) im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Wirtschaft und Technologie sowie

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des § 44 Abs. 1 Nr. 2 und des § 60 Nr. 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes:



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