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§ 7 - Mykotoxin-Höchstmengenverordnung (MHmV)

§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Abweichend von Absatz 1 tritt § 4 am 1. Januar 2000 in Kraft.

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