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§ 1 - Gesetz zur Änderung des Hauptfeststellungszeitraums für die wirtschaftlichen Einheiten des Betriebsvermögens sowie des Hauptveranlagungszeitraums für die Vermögensteuer (VStFStG k.a.Abk.)

Artikel 10 G. v. 24.06.1991 BGBl. I S. 1322; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 09.11.1992 BGBl. I S. 1853
Geltung ab 28.06.1991; FNA: 610-7-14 Allgemeines Steuerrecht

§ 1 Änderung des Hauptfeststellungszeitraums für die wirtschaftlichen Einheiten des Betriebsvermögens



Abweichend von § 21 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes findet für die wirtschaftlichen Einheiten des Betriebsvermögens die nächste Hauptfeststellung der Einheitswerte auf den 1. Januar 1993 statt.