Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2007 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
§ 1 - Milchabgabenverordnung (MilchAbgV)
neugefasst durch B. v. 09.08.2004 BGBl. I S. 2143; aufgehoben durch § 57 V. v. 07.03.2007 BGBl. I S. 295
Geltung ab 01.04.2000; FNA: 7847-11-5-11 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
|
Geltung ab 01.04.2000; FNA: 7847-11-5-11 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
|
§ 1 (weggefallen)
§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
Zitierungen von § 1 MilchAbgV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 MilchAbgV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MilchAbgV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 26c MilchAbgV Neuberechnung auf Grund einer Erhöhung nach § 26b (vom 01.04.2006)
... 1 ) Die von einer Erhöhung nach § 26b Abs. 1 betroffenen Milcherzeuger erhalten nach ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2627/a37680.htm