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MilchAbgV
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§ 1
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§ 1 - Milchabgabenverordnung (MilchAbgV)
neugefasst durch B. v. 09.08.2004
BGBl. I S. 2143
; aufgehoben durch
§ 57
V. v. 07.03.2007
BGBl. I S. 295
Geltung ab 01.04.2000; FNA: 7847-11-5-11
Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
3 weitere Fassungen
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wird in 6 Vorschriften zitiert
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
→
§ 2
§ 1 (weggefallen)
§ 1 wird in
1 Vorschrift zitiert
→
§ 2
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Zitierungen von
§ 1 MilchAbgV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 MilchAbgV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MilchAbgV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 26c MilchAbgV Neuberechnung auf Grund einer Erhöhung nach § 26b
(vom 01.04.2006)
...
1
) Die von einer Erhöhung nach § 26b Abs. 1 betroffenen Milcherzeuger erhalten nach ...
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