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§ 5a - Milchabgabenverordnung (MilchAbgV)

neugefasst durch B. v. 09.08.2004 BGBl. I S. 2143; aufgehoben durch § 57 V. v. 07.03.2007 BGBl. I S. 295
Geltung ab 01.04.2000; FNA: 7847-11-5-11 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 5a Kürzung des Referenzfettgehaltes



Im Falle einer nach der EG-Milchabgabenregelung erforderlichen Kürzung der einzelbetrieblichen Referenzfettgehalte aller Milcherzeuger werden alle Referenzfettgehalte einheitlich gekürzt. Den sich aus der EG-Milchabgabenregelung ergebenden Kürzungssatz macht das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Bundesministerium) im Bundesanzeiger bekannt. Die Kürzung wird durch den jeweils zuständigen Käufer berechnet und von diesem dem Milcherzeuger und dem zuständigen Hauptzollamt vor dem 1. August des Jahres, in dem die Kürzung erfolgt, unter Beifügung einer Neuberechnung des Referenzfettgehaltes und Verwendung des in § 18 Abs. 1 genannten Musters mitgeteilt.



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Frühere Fassungen von § 5a MilchAbgV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 430 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5a MilchAbgV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5a MilchAbgV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchAbgV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 430 9. ZustAnpV Milchabgabenverordnung
...  In § 5a Satz 2 der Milchabgabenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2004 (BGBl. I S. ...