§ 22 Zuweisung der Direktverkaufs-Referenzmengen zum 1. April 2004
Die Direktverkaufs-Referenzmenge eines Milcherzeugers entspricht mit Beginn des 1. April 2004 derjenigen Direktverkaufs-Referenzmenge, die ihm nach den bis zum Ablauf des 31. März 2004 geltenden Vorschriften zustand.
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