Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2007 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 26 - Milchabgabenverordnung (MilchAbgV)

neugefasst durch B. v. 09.08.2004 BGBl. I S. 2143; aufgehoben durch § 57 V. v. 07.03.2007 BGBl. I S. 295
Geltung ab 01.04.2000; FNA: 7847-11-5-11 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 26 Überschreitung der einzelstaatlichen Referenzmenge



Die Referenzmengen werden angepasst, sobald sich abzeichnet, dass die Bundesrepublik Deutschland die ihr nach der EG-Milchabgabenregelung zugewiesene einzelstaatliche Referenzmenge überschreitet.



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