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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.05.2016 aufgehoben
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§ 22a - Vorläufiges Tabakgesetz (LMBG k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 09.09.1997 BGBl. I S. 2296; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 569
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 2125-40-1-2 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 01.01.1975; FNA: 2125-40-1-2 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 22a Von bestimmten Werbeverboten nicht erfasste Bereiche
Die Verbote des § 21a Absatz 2 und 3 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 4, und des § 21b Absatz 2 bis 4 erfassen nicht eine redaktionelle Berichterstattung über Tabakerzeugnisse. Das Verbot des § 21a Abs. 3 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, erfasst darüber hinaus nicht einen ab dem 29. Dezember 2006 gefertigten Nachdruck einer dort genannten Veröffentlichung, die den Vorschriften dieses Gesetzes in der bis zum 29. Dezember 2006 geltenden Fassung entspricht.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes G. v. 6. Juli 2010 BGBl. I S. 848 m.W.v. 13. Juli 2010
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Frühere Fassungen von § 22a Vorläufiges Tabakgesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 13.07.2010 | Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes vom 06.07.2010 BGBl. I S. 848 |
aktuell vorher | 29.12.2006 | Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes vom 21.12.2006 BGBl. I S. 3365 |
aktuell | vor 29.12.2006 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 22a Vorläufiges Tabakgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22a LMBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LMBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3365
Artikel 1 1. LMBGÄndG
... „im Hörfunk oder" gestrichen. 3. Nach § 22 wird folgender § 22a eingefügt: „§ 22a Von bestimmten Werbeverboten nicht erfasste ... 3. Nach § 22 wird folgender § 22a eingefügt: „§ 22a Von bestimmten Werbeverboten nicht erfasste Bereiche Die Verbote des § 21a Abs. 2 ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
G. v. 06.07.2010 BGBl. I S. 848
Artikel 1 2. LMBGÄndG Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
... ist verboten." 2. § 22 Absatz 1 wird aufgehoben. 3. § 22a Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die Verbote des § 21a Absatz 2 und 3 Satz ...
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