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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.05.2016 aufgehoben
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§ 38b - Vorläufiges Tabakgesetz (LMBG k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 09.09.1997 BGBl. I S. 2296; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 569
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 2125-40-1-2 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 01.01.1975; FNA: 2125-40-1-2 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 38b Übertragung von Ermächtigungen
In den Rechtsverordnungen auf Grund dieses Gesetzes kann die jeweilige Ermächtigung ganz oder teilweise auf die Landesregierungen übertragen werden. Soweit eine nach Satz 1 erlassene Rechtsverordnung die Landesregierungen zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt, sind diese befugt, die Ermächtigung durch Rechtsverordnung ganz oder teilweise auf andere Behörden zu übertragen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Drittes Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes G. v. 22. Mai 2013 BGBl. I S. 1318 m.W.v. 28. Mai 2013
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Frühere Fassungen von § 38b Vorläufiges Tabakgesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 28.05.2013 | Artikel 1 Drittes Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes vom 22.05.2013 BGBl. I S. 1318 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 38b Vorläufiges Tabakgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38b LMBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LMBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Drittes Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
G. v. 22.05.2013 BGBl. I S. 1318
Artikel 1 3. LMBGÄndG
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 38a wird folgender § 38b eingefügt: „§ 38b Übertragung von Ermächtigungen ... 1. Nach § 38a wird folgender § 38b eingefügt: „§ 38b Übertragung von Ermächtigungen In den Rechtsverordnungen auf Grund dieses ...
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