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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.05.2016 aufgehoben
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§ 13 - Vorläufiges Tabakgesetz (LMBG k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 09.09.1997 BGBl. I S. 2296; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 569
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 2125-40-1-2 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 01.01.1975; FNA: 2125-40-1-2 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 13 Bestrahlungsverbot und Zulassungsermächtigung
§ 13 wird in 7 Vorschriften zitiert
(1) Es ist verboten,
- 1.
- bei Tabakerzeugnissen gewerbsmäßig eine nicht zugelassene Bestrahlung mit ultravioletten oder ionisierenden Strahlen anzuwenden;
- 2.
- Tabakerzeugnisse gewerbsmäßig in den Verkehr zu bringen, die entgegen dem Verbot der Nummer 1 oder einer nach Absatz 2 erlassenen Rechtsverordnung bestrahlt sind.
(2) Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates,
- 1.
- soweit es mit dem Schutz des Verbrauchers vereinbar ist, eine solche Bestrahlung allgemein oder für bestimmte Tabakerzeugnisse oder für bestimmte Verwendungszwecke zuzulassen;
- 2.
- soweit es zum Schutz des Verbrauchers erforderlich ist, bestimmte technische Verfahren für zugelassene Bestrahlungen vorzuschreiben.
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Zitierungen von § 13 Vorläufiges Tabakgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 LMBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LMBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 16 LMBG Kenntlichmachung (vom 08.09.2015)
... Die Anwendung der in Rechtsverordnungen nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 zugelassenen Bestrahlung ist kenntlich zu machen. Das Bundesministerium wird ...
§ 36 LMBG Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten (vom 08.09.2015)
... die Verbote der §§ 21a, 21b und 22. Ausnahmen von dem Verbot des § 13 bedürfen zusätzlich des Einvernehmens mit dem Bundesministerium für Bildung und ...
§ 38 LMBG Rechtsverordnungen in Dringlichkeitsfällen (vom 01.04.2012)
... Das Bundesministerium kann ferner ohne Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen nach § 13 Abs. 2 und § 14 Abs. 2 ändern, falls unvorhergesehene gesundheitliche Bedenken eine ...
§ 52 LMBG Straftaten (vom 25.04.2006)
... Geldstrafe wird bestraft, wer 1. bis 4. (weggefallen) 5. entgegen § 13 Abs. 1 Nr. 1 eine nicht zugelassene Bestrahlung anwendet, entgegen § 13 Abs. 1 Nr. 2 ... 5. entgegen § 13 Abs. 1 Nr. 1 eine nicht zugelassene Bestrahlung anwendet, entgegen § 13 Abs. 1 Nr. 2 Tabakerzeugnisse in den Verkehr bringt oder einer nach § 13 Abs. 2 erlassenen ... entgegen § 13 Abs. 1 Nr. 2 Tabakerzeugnisse in den Verkehr bringt oder einer nach § 13 Abs. 2 erlassenen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Lebensmittelbestrahlungsverordnung (LMBestrV)neugefasst durch B. v. 15.02.2019 BGBl. I S. 116; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 21.10.2022 BGBl. I S. 1879
Sonstige
Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über tiefgefrorene LebensmittelB. v. 22.02.2007 BGBl. I S. 258
Zitat in folgenden Normen
Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht
Artikel 2 G. v. 01.09.2005 BGBl. I S. 2618, 2653; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3274
§ 2 LFÜG Geltung von Vorschriften
... dort auf § 11 Abs. 2 Nr. 1 und auf Ionenaustauscher verwiesen wird, Nr. 3 oder 4, des § 13 Abs. 2, des § 14 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a, des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a, des § ...
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