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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.05.2016 aufgehoben
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§ 38a - Vorläufiges Tabakgesetz (LMBG k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 09.09.1997 BGBl. I S. 2296; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 569
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 2125-40-1-2 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 01.01.1975; FNA: 2125-40-1-2 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 38a Rechtsverordnungen zur Angleichung an Gemeinschaftsrecht oder Unionsrechts
(1) Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können auch zum Zwecke der Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten der Europäischen Union erlassen werden, soweit dies zur Durchführung von Rechtsakten der Organe der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union, die Sachbereiche dieses Gesetzes betreffen, erforderlich ist.
(2) Das Bundesministerium kann ferner Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz, die ausschließlich der Umsetzung verbindlicher technischer Vorschriften aus Rechtsakten der Organe der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union dienen, ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen.
Text in der Fassung des Artikels 4 Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon G. v. 9. Dezember 2010 BGBl. I S. 1934 m.W.v. 15. Dezember 2010
Frühere Fassungen von § 38a Vorläufiges Tabakgesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 15.12.2010 | Artikel 4 Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon vom 09.12.2010 BGBl. I S. 1934 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 38a Vorläufiges Tabakgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38a LMBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LMBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Dritte Verordnung zur Änderung der Tabakprodukt-VerordnungV. v. 16.07.2014 BGBl. I S. 1053
Zweite Verordnung zur Änderung der Tabakprodukt-VerordnungV. v. 24.06.2013 BGBl. I S. 1944
Zitate in Änderungsvorschriften
Drittes Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
G. v. 22.05.2013 BGBl. I S. 1318
Artikel 1 3. LMBGÄndG
... I S. 3044) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 38a wird folgender § 38b eingefügt: „§ 38b Übertragung von ...
Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Artikel 4 BMELV-EUAnpG Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
... die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt. 2. § 38a wird wie folgt geändert: a) Der Überschrift werden die Wörter ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Zinnverordnung (ZV)
V. v. 17.12.2004 BGBl. I S. 3552; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 19.03.2010 BGBl. I S. 286
Eingangsformel ZV
... und Landwirtschaft verordnet auf Grund des § 44 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 38a Abs. 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom ...
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