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§ 46
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§ 46 - Vorläufiges Tabakgesetz (LMBG
k.a.Abk.
)
neugefasst durch B. v. 09.09.1997
BGBl. I S. 2296
; aufgehoben durch
Artikel 8
G. v. 04.04.2016
BGBl. I S. 569
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 2125-40-1-2
Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
9 weitere Fassungen
|
wird in 192 Vorschriften zitiert
§ 45
←
→
§ 46a
§ 46 Landesrechtliche Bestimmungen
§ 46 wird in
1 Vorschrift zitiert
Die Länder können zur Durchführung der Überwachung weitere Vorschriften erlassen.
§ 45
←
→
§ 46a
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Zitierungen von
§ 46 Vorläufiges Tabakgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 46 LMBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LMBG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 46b LMBG Unmittelbar geltendes Gemeinschaftsrecht oder Unionsrecht
(vom 15.12.2010)
... §§ 40
bis
46a finden auch Anwendung auf die Überwachung von Erzeugnissen im Sinne dieses Gesetzes, ...
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