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Zitierungen von § 23 SchuldRAnpG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 SchuldRAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchuldRAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 SchuldRAnpG Entschädigung für Vermögensnachteile
... 1 Nr. 1 besteht der Anspruch nach Satz 1 nur, wenn das Vertragsverhältnis aus den in § 23 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 oder Abs. 6 Satz 3 genannten Gründen gekündigt wird. Der Anspruch ...
§ 23a SchuldRAnpG Teilkündigung
... 1.000 Quadratmeter, so kann der Grundstückseigentümer den Vertrag abweichend von § 23 hinsichtlich einer Teilfläche kündigen, soweit dem Nutzer mindestens eine ...
§ 24 SchuldRAnpG Sonderregelungen für bewohnte Gebäude
... in einem zum dauernden Wohnen geeigneten Wochenendhaus, kann er auch nach Ablauf der in § 23 genannten Fristen der Kündigung des Grundstückseigentümers widersprechen und die ... in das Grundbuch nicht kündigen, wenn er das Grundstück einer in § 23 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 und 2 genannten Verwendung zuführen will. Satz 1 ist nicht ...
§ 25 SchuldRAnpG Nutzungsrechtsbestellung mit Nutzungsvertrag
... übersteigt, so kann der Grundstückseigentümer den Vertrag abweichend von § 23 ganz oder hinsichtlich einer Teilfläche kündigen, soweit die betroffene Fläche ...
§ 30 SchuldRAnpG Kündigung des Zwischenpachtvertrages
... auf eine Teilfläche zu beschränken. Ist eine Interessenabwägung nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 oder Abs. 3 Nr. 2 vorzunehmen, sind auch die Belange des unmittelbar ...