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Zitierungen von § 25 SchuldRAnpG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 SchuldRAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchuldRAnpG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 23a SchuldRAnpG Teilkündigung
... Nutzung ohne unzumutbare Einbußen fortsetzen kann. Auf die Kündigung ist § 25 Abs. 2 und 3 entsprechend anzuwenden. Die Kündigung nach § 25 Abs. 1 bleibt ... Kündigung ist § 25 Abs. 2 und 3 entsprechend anzuwenden. Die Kündigung nach § 25 Abs. 1 bleibt unberührt. (2) Der Grundstückseigentümer hat dem Nutzer ... bebaubaren Gebieten sonst angemessen wirtschaftlich nutzbar ist. Auf die Kündigung ist § 25 Abs. 2 und 3 entsprechend anzuwenden. Der Nutzer hat dem Grundstückseigentümer die ...
§ 26 SchuldRAnpG Mehrere Grundstückseigentümer
... Ablauf des zweiten auf den Zugang der Kündigung folgenden Monats erklärt werden. § 25 Abs. 2 Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. (5) Wird der Vertrag nicht nach ...
§ 40 SchuldRAnpG Kündigung bei abtrennbaren Teilflächen
... hinausgehenden Fläche zu, die abtrennbar und angemessen wirtschaftlich nutzbar ist. § 25 Abs. 2 bis 4 ist entsprechend ...
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