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Zitierungen von § 12 RennwLottDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 RennwLottDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RennwLottDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2065
Artikel 2 RennwLottGNeuRG Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
... Abschluss der Wetten sind zeitlich geordnet zehn Jahre lang aufzubewahren." 24. § 12 wird aufgehoben. 25. Die Überschrift vor § 13 „d) Nachweise" wird ... Person, die nicht Totalisatorbetreiber ist, mit einem Wettenden abgeschlossen werden. § 12 Bemessungsgrundlage Der geleistete Wetteinsatz nach § 9 Rennwett- und ...
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