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Zitierungen von § 32 RennwLottDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 32 RennwLottDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RennwLottDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2065
Artikel 2 RennwLottGNeuRG Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
... gestellt werden, aber nicht ausbezahlt, sondern nur verspielt werden können. § 32 Veranstalter Veranstalter des virtuellen Automatenspiels ist diejenige Person, die das ...
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