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Frühere Fassungen von § 7e Weingesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 27.01.2021 | Artikel 1 Zehntes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes vom 15.01.2021 BGBl. I S. 74 |
aktuell vorher | 04.07.2017 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung weinrechtlicher und agrarmarktstrukturrechtlicher Vorschriften vom 26.06.2017 BGBl. I S. 1942 |
aktuell vorher | 01.01.2016 | Artikel 1 Neuntes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes vom 16.07.2015 BGBl. I S. 1207 |
aktuell | vor 01.01.2016 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2656/al196230.htm