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Zitierungen von § 18 Weingesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 WeinG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WeinG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen sowie der AromenverordnungV. v. 27.09.2007 BGBl. I S. 2308, 2465
Zitate in Änderungsvorschriften
Drittes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
G. v. 16.05.2007 BGBl. I S. 753; 2008 S. 27
Artikel 1 3. WeinGÄndG Änderung des Weingesetzes
... 13 Abs. 3, den §§ 14, 15, 16 Abs. 1a, 2 Satz 1, Abs. 3 bis 5, § 17 Abs. 2, § 18 Abs. 4 Satz 1, § 21 Abs. 1 und 2, § 23 Abs. 3, § 24 Abs. 2 bis 4, § 26 Abs. 3, ...
Artikel 2 3. WeinGÄndG Weitere Änderungen des Weingesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die § 18 betreffende Zeile wird gestrichen. b) Die § 20 betreffende Zeile wird wie folgt ... bei Prädikatswein bis auf 9,0 Volumenprozent herabgesetzt werden,". 5. § 18 wird aufgehoben. 6. In § 20 werden a) in der Überschrift und in ... 9. In § 50 Abs. 2 werden a) in Nummer 4 die Angabe § 18 Abs. 4" gestrichen und b) die Nummer 6 aufgehoben. 10. Dem § 56 ...
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