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Änderung § 12 FPersV vom 31.01.2008

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§ 12 FPersV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 31.01.2008 geltenden Fassung
§ 12 FPersV n.F. (neue Fassung)
in der am 31.01.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 22.01.2008 BGBl. I S. 54
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Textabschnitt unverändert)

§ 12 Inhalt des Registers


Im Zentralen Kontrollgerätkartenregister werden gespeichert über

1. Fahrerkarten folgende Daten:

(Text alte Fassung) nächste Änderung

a) Geburts- und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Doktorgrad und Geschlecht,

(Text neue Fassung)

a) Geburts- und Familienname, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, akademischer Grad und Geschlecht,

b) Kontrollgerätkartennummer und die vom Chiphersteller eingebrachte Chipkennung,

c) Tag des Beginns und des Ablaufs der Gültigkeit der Fahrerkarte,

d) Tag der Produktion der Fahrerkarte,

e) Status der Fahrerkarte,

f) antragsbearbeitende und mitteilende Behörde oder Stelle einschließlich der für die Antragsbearbeitung verantwortlichen Person,

g) Fahrerlaubnisnummer einschließlich Ausgabestaat,

h) bei Verlust oder Diebstahl das Datum des Abhandenkommens der Fahrerkarte;

2. Werkstattkarten folgende Daten:

a) Name und Anschrift der Werkstatt, des Herstellers von Kontrollgeräten oder des Fahrzeugherstellers, bei der Anschrift zusätzlich die statistische Kennziffer des Firmensitzes sowie der Standortgemeinde und des Gemeindeteils,

vorherige Änderung nächste Änderung

b) Geburts- und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Doktorgrad und Geschlecht der nach Gesetz oder Satzung zur Vertretung berufenen Person,

c) Geburts- und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Doktorgrad und Geschlecht der Person, auf die die Karte nach § 7 Abs. 2 Nr. 4 ausgestellt wurde,



b) Geburts- und Familienname, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, akademischer Grad und Geschlecht des Unternehmers, bei juristischen Personen der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen,

c) Geburts- und Familienname, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, akademischer Grad und Geschlecht der Person, auf die die Karte nach § 7 Abs. 2 Nr. 4 ausgestellt wurde,

d) Kontrollgerätkartennummer und die vom Chiphersteller eingebrachte Chipkennung,

e) Tag des Beginns und des Ablaufs der Gültigkeit der Werkstattkarte,

f) Tag der Produktion der Werkstattkarte,

g) Status der Werkstattkarte,

h) antragsbearbeitende und mitteilende Behörde oder Stelle einschließlich der für die Antragsbearbeitung verantwortlichen Person,

i) bei Verlust oder Diebstahl das Datum des Abhandenkommens der Werkstattkarte;

3. Unternehmenskarten folgende Daten:

vorherige Änderung nächste Änderung

a) Name des Unternehmens sowie Anschrift, bei der Anschrift zusätzlich die statistische Kennziffer des Firmensitzes sowie der Standortgemeinde und des Gemeindeteils,

b) Geburts- und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Doktorgrad und Geschlecht des Unternehmers beziehungsweise bei juristischen Personen der nach Gesetz oder Satzung zur Vertretung berufenen Person, auf die die Karte nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ausgestellt wurde,



a) Name und Anschrift des Unternehmens sowie die statistische Kennziffer des Firmensitzes, der Standortgemeinde und des Gemeindeteils,

b) Geburts- und Familienname, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, akademischer Grad und Geschlecht des Unternehmers, bei juristischen Personen der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen,

c) Kontrollgerätkartennummer und die vom Chiphersteller eingebrachte Chipkennung,

d) Tag des Beginns und des Ablaufs der Gültigkeit der Unternehmenskarte,

e) Tag der Produktion der Unternehmenskarte,

f) antragsbearbeitende und mitteilende Behörde oder Stelle einschließlich der für die Antragsbearbeitung verantwortlichen Person,

g) Status der Unternehmenskarte,

h) bei Verlust oder Diebstahl das Datum des Abhandenkommens der Unternehmenskarte;

4. Kontrollkarten folgende Daten:

vorherige Änderung

a) Name der Behörde sowie Anschrift,



a) Name und Anschrift der Behörde,

b) Kontrollgerätkartennummer und die vom Chiphersteller eingebrachte Chipkennung,

c) Tag des Beginns und des Ablaufs der Gültigkeit der Kontrollkarte,

d) Tag der Produktion der Kontrollkarte,

e) Status der Kontrollkarte,

f) bei Verlust oder Diebstahl das Datum des Abhandenkommens der Kontrollkarte.



 (keine frühere Fassung vorhanden)