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§ 3 - Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)

neugefasst durch B. v. 14.03.1997 BGBl. I S. 490; aufgehoben durch § 28 V. v. 26.01.2010 BGBl. I S. 38
Geltung ab 01.10.1988; FNA: 2129-8-1-2 Umweltschutz
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§ 3 Brennstoffe



(1) In Feuerungsanlagen nach § 1 dürfen nur die folgenden Brennstoffe eingesetzt werden:

1.
Steinkohlen, nicht pechgebundene Steinkohlenbriketts, Steinkohlenkoks,

2.
Braunkohlen, Braunkohlenbriketts, Braunkohlenkoks,

3.
Torfbriketts, Brenntorf,

3a.
Grill-Holzkohle, Grill-Holzkohlebriketts,

4.
naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, beispielsweise in Form von Scheitholz, Hackschnitzeln, sowie Reisig und Zapfen,

5.
naturbelassenes nicht stückiges Holz, beispielsweise in Form von Sägemehl, Spänen, Schleifstaub oder Rinde,

5a.
Preßlinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts entsprechend DIN 51731, Ausgabe Mai 1993, oder vergleichbare Holzpellets oder andere Preßlinge aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität,

6.
gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz sowie daraus anfallende Reste, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten,

7.
Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonst verleimtes Holz sowie daraus anfallende Reste, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten,

8.
Stroh oder ähnliche pflanzliche Stoffe,

9.
Heizöl EL nach DIN 51603-1, Ausgabe März 1998, sowie Methanol, Äthanol, naturbelassene Pflanzenöle oder Pflanzenölmethylester,

10.
Gase der öffentlichen Gasversorgung, naturbelassenes Erdgas oder Erdölgas mit vergleichbaren Schwefelgehalten sowie Flüssiggas oder Wasserstoff,

11.
Klärgas mit einem Volumengehalt an Schwefelverbindungen bis zu 1 vom Tausend, angegeben als Schwefel, oder Biogas aus der Landwirtschaft,

12.
Koksofengas, Grubengas, Stahlgas, Hochofengas, Raffineriegas und Synthesegas mit einem Volumengehalt an Schwefelverbindungen bis zu 1 vom Tausend, angegeben als Schwefel.

(2) Der Massegehalt an Schwefel der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Brennstoffe darf 1,0 vom Hundert der Rohsubstanz nicht überschreiten. Bei Steinkohlenbriketts oder Braunkohlenbriketts gilt diese Anforderung auch als erfüllt, wenn durch eine besondere Vorbehandlung eine gleichwertige Begrenzung der Emissionen an Schwefeldioxid im Abgas sichergestellt ist.

(3) Die in Absatz 1 Nr. 4 bis 8 genannten Brennstoffe dürfen in handbeschickten Feuerungsanlagen nur in lufttrockenem Zustand eingesetzt werden.

(4) Preßlinge nach Absatz 1 Nr. 5a oder Briketts aus Brennstoffen nach Absatz 1 Nr. 6 bis 8 dürfen nicht unter Verwendung von Bindemitteln hergestellt sein. Ausgenommen davon sind Bindemittel aus Stärke, pflanzlichem Paraffin oder aus Melasse.



 

Zitierungen von § 3 1. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 1. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 1. BImSchV Allgemeine Anforderungen
... betrieben werden. In ihnen dürfen nur naturbelassenes stückiges Holz nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 oder Preßlinge in Form von Holzbriketts nach § 3 Abs. 1 Nr. 5a eingesetzt ... Holz nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 oder Preßlinge in Form von Holzbriketts nach § 3 Abs. 1 Nr. 5a eingesetzt werden. Satz 2 gilt nicht für offene Kamine, die mit geschlossenem ...
§ 5 1. BImSchV Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung bis 15 Kilowatt
... Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung bis 15 Kilowatt dürfen nur mit den in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 oder 5a genannten Brennstoffen betrieben ...
§ 6 1. BImSchV Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung über 15 Kilowatt
... Brennstoffen folgende Begrenzungen einhalten: 1. Bei Einsatz der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3a genannten Brennstoffe Die nach der Anlage III Nr. 2 ermittelten ... im Abgas von 8 vom Hundert, nicht überschreiten. 2. Bei Einsatz der in § 3 Abs. 1 Nr. 4 bis 5a oder 8 genannten Brennstoffe a) Die nach der Anlage III Nr. 2 ... Abweichend davon dürfen bei Feuerungsanlagen für den Einsatz der in § 3 Abs. 1 Nr. 8 genannten Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung bis weniger als 100 Kilowatt ... im Abgas von 13 vom Hundert, nicht überschreiten. 3. Bei Einsatz der in § 3 Abs. 1 Nr. 6 oder 7 genannten Brennstoffe a) Die nach der Anlage III Nr. 2 ... 500 0,3 (2) Die in § 3 Abs. 1 Nr. 6 oder 7 genannten Brennstoffe dürfen nur in Feuerungsanlagen mit einer ... Feuerungsanlagen mit flüssigem Wärmeträgermedium sind bei Einsatz der in § 3 Abs. 1 Nr. 4 bis 8 genannten Brennstoffe grundsätzlich bei Vollast zu betreiben. Hierzu ist ... Heizeinsatz (Grundöfen). Diese Feuerungsanlagen dürfen nur mit den in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 genannten Brennstoffen oder mit Preßlingen in Form von Holzbriketts nach ... Nr. 1 bis 4 genannten Brennstoffen oder mit Preßlingen in Form von Holzbriketts nach § 3 Abs. 1 Nr. 5a betrieben ...
§ 11a 1. BImSchV Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt bis 20 Megawatt
... Einzelfeuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe nach § 3 Abs. 1 Nr. 9 mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt bis weniger als 20 Megawatt ...
§ 15 1. BImSchV Wiederkehrende Überwachung
... 1. einer mechanisch beschickten Feuerungsanlage für den Einsatz der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 5a oder 8 genannten festen Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von mehr ... Kilowatt oder 2. einer Feuerungsanlage für den Einsatz der in § 3 Abs. 1 Nr. 6 oder 7 genannten festen Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von mindestens ...
§ 17a 1. BImSchV Überwachung von Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt bis 20 Megawatt
... einer Einzelfeuerungsanlage für den Einsatz von flüssigen Brennstoffen nach § 3 Abs. 1 Nr. 9 mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt bis weniger als 20 Megawatt hat ...
§ 20 1. BImSchV Zulassung von Ausnahmen
... zuständige Behörde kann auf Antrag Ausnahmen von den Anforderungen der §§ 3 bis 11a und des § 18 zulassen, soweit diese im Einzelfall wegen besonderer Umstände ...
§ 21 1. BImSchV Zugänglichkeit der Normblätter
... im § 2 Nr. 12, im § 3 Abs. 1 Nr. 5a und 9, im § 7 Abs. 4, in der Anlage III Nr. 3.2 und 3.3 sowie in der Anlage ...
§ 22 1. BImSchV Ordnungswidrigkeiten
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Abs. 1 oder § 4 Abs. 3 Satz 2 andere als die dort aufgeführten Brennstoffe einsetzt,  ...
Anlage III 1. BImSchV (zu den §§ 6 bis 11 sowie 14 und 15) Anforderungen an die Durchführung der Messungen im Betrieb
... sind. Abweichend hiervon sind die Messungen bei Feuerungsanlagen mit Brennstoffen nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 bis 8, die nicht über ausreichend bemessene Wärmespeicher verfügen, im ...