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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 21.03.2010 aufgehoben
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Anlage I - Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)
neugefasst durch B. v. 14.03.1997 BGBl. I S. 490; aufgehoben durch § 28 V. v. 26.01.2010 BGBl. I S. 38
Geltung ab 01.10.1988; FNA: 2129-8-1-2 Umweltschutz
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Geltung ab 01.10.1988; FNA: 2129-8-1-2 Umweltschutz
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Anlage I (zu § 4 Abs. 1) Ringelmann-Skala
Anlage I wird in 1 Vorschrift zitiert
Die Ringelmann-Skala enthält in vier von sechs Feldern Grauwerte zwischen weiß und schwarz; der Anteil schwarzer Färbung beträgt in den Feldern
Grauwert 1 = 20%
Grauwert 2 = 40%
Grauwert 3 = 60%
Grauwert 4 = 80%
Grauwert 1 = 20%
Grauwert 2 = 40%
Grauwert 3 = 60%
Grauwert 4 = 80%
Zitierungen von Anlage I 1. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage I 1. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
1. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 1. BImSchV Allgemeine Anforderungen
... so zu betreiben, daß ihre Abgasfahne heller ist als der Grauwert 1 der in der Anlage I angegebenen Ringelmann-Skala. (2) Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2673/a38387.htm