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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 21.03.2010 aufgehoben
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Anlage IV - Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)
neugefasst durch B. v. 14.03.1997 BGBl. I S. 490; aufgehoben durch § 28 V. v. 26.01.2010 BGBl. I S. 38
Geltung ab 01.10.1988; FNA: 2129-8-1-2 Umweltschutz
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Geltung ab 01.10.1988; FNA: 2129-8-1-2 Umweltschutz
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Anlage IV (zu den §§ 14 und 15)
Anlage IV wird in 1 Vorschrift zitiert
(Bescheinigung siehe BGBl. I 1997 S. 502)
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Zitierungen von Anlage IV 1. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage IV 1. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
1. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 14 1. BImSchV Überwachung neuer und wesentlich geänderter Feuerungsanlagen
... hat der Bezirksschornsteinfegermeister dem Betreiber eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage IV oder V auszustellen. (4) Ergibt eine Messung nach Absatz 1, daß die ...
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