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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 06.12.2011 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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§§ 15a bis 16a - Bundespolizei-Laufbahnverordnung (BPolLV)
neugefasst durch B. v. 31.01.2003 BGBl. I S. 143; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 02.12.2011 BGBl. I S. 2408
Geltung ab 01.07.1976; FNA: 13-6-1 Bundesgrenzschutz, Bundespolizei
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Geltung ab 01.07.1976; FNA: 13-6-1 Bundesgrenzschutz, Bundespolizei
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§§ 15a bis 16a (weggefallen)
§§ 15a bis 16a wird in 1 Vorschrift zitiert
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Zitierungen von §§ 15a bis 16a BPolLV
Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 15a bis 16a BPolLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BPolLV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 31 BPolLV Übergangsregelungen für den Aufstieg (vom 18.06.2009)
... und Polizeivollzugsbeamte, die die Laufbahnbefähigung nach den §§ 16a , 18a oder 32a in der bis zum 25. Oktober 2002 geltenden Fassung erworben haben, sind die ... nach den §§ 28 und 30 Abs. 1 bis 4 offen. Die Befähigung nach den §§ 16a und 18a in der bis zum 25. Oktober 2002 geltenden Fassung wird nach einer entsprechenden ...
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