Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 06.12.2011 aufgehoben
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§ 23 - Bundespolizei-Laufbahnverordnung (BPolLV)

neugefasst durch B. v. 31.01.2003 BGBl. I S. 143; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 02.12.2011 BGBl. I S. 2408
Geltung ab 01.07.1976; FNA: 13-6-1 Bundesgrenzschutz, Bundespolizei
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§ 23 Andere Bewerberinnen und Bewerber


§ 23 hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert

Auf die Einstellung anderer Bewerberinnen und Bewerber sind § 4 Abs. 1 dieser Verordnung und § 22 der Bundeslaufbahnverordnung entsprechend anzuwenden. Die Dauer der Probezeit (§ 10 Abs. 2) erhöht sich um jeweils ein Jahr; sie beträgt mindestens drei Jahre.


Text in der Fassung des § 56 Bundeslaufbahnverordnung (BLV) V. v. 12. Februar 2009 BGBl. I S. 284; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247 m.W.v. 14. Februar 2009

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Frühere Fassungen von § 23 BPolLV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.02.2009§ 56 Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
vom 12.02.2009 BGBl. I S. 284

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 23 BPolLV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 BPolLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPolLV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 BPolLV Erwerb der Befähigung (vom 12.02.2009)
... Bewerber (§ 19 des Bundesbeamtengesetzes) erwerben die Laufbahnbefähigung nach § 23 ...
§ 27 BPolLV Ausnahmen (vom 18.06.2009)
... Abs. 1 Nr. 2, § 14 Abs. 1 Nr. 3, § 17 Abs. 1 Nr. 2, § 19 Absatz 1 Nummer 2, § 23 ; 2. Probezeit: § 10 Abs. 2, § 23; 3. ... 19 Absatz 1 Nummer 2, § 23; 2. Probezeit: § 10 Abs. 2, § 23 ; 3. Überspringen von Ämtern bei Anstellung oder Beförderung:  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
V. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 284; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 56 BLV Folgeänderungen
... 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt. 2. In § 23 Satz 1 wird die Angabe „die §§ 38 und 39 der Bundeslaufbahnverordnung" durch ...


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