§ 10 - Drechsler-(Elfenbeinschnitzer-) und Holzspielzeugmachermeisterverordnung (DrechsHolzspielMstrV)

V. v. 05.11.2001 BGBl. I S. 2985 ; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 36 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 7110-3-146 Handwerk im Allgemeinen
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§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Gleichzeitig sind der Erlass des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers Nr. V 2801/37 vom 18. März 1937 und der Erlass über das Berufsbild für das Drechsler-(Elfenbeinschnitzer-)Handwerk vom 23. März 1957 (Erlass BMWi-II B 1-1003/57) nicht mehr anzuwenden.



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