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Zitierungen von § 7 Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Parkettleger-Handwerk
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 ParkettlMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ParkettlMeistPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung von Meisterprüfungsverordnungen
V. v. 28.02.2020 BGBl. I S. 246
Artikel 1 1. MstrPrüfVÄndV Änderung der Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Parkettleger-Handwerk
... Handwerksordnung errichteten Meisterprüfungsausschuss fortzuführen." 2. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Weitere Regelungen zur Meisterprüfung ... fortzuführen." 2. § 7 wird wie folgt gefasst: „ § 7 Weitere Regelungen zur Meisterprüfung (1) Die Prüfung in den Teilen III und ...
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