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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.07.2006 aufgehoben
Anlage 2 - Verordnung über die Anrechnung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres, einer einjährigen und einer zweijährigen Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in den handwerklichen Elektroberufen (HwElekBGJAnrV k.a.Abk.)
V. v. 31.05.1988 BGBl. I S. 719; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 23.03.2005 BGBl. I S. 931
Geltung ab 01.08.1988 bis 31.07.2006; FNA: 7110-9 Handwerk im Allgemeinen
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Geltung ab 01.08.1988 bis 31.07.2006; FNA: 7110-9 Handwerk im Allgemeinen
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Anlage 2 (zu § 2 Nr. 3) Liste der Ausbildungsberufe
Anlage 2 wird in 4 Vorschriften zitiert
- 1.
- Elektroinstallateur/Elektroinstallateurin
- 2.
- Elektromaschinenbauer/Elektromaschinenbauerin
- 3.
- Radio- und Fernsehtechniker/Radio- und Fernsehtechnikerin
- 4.
- Elektromechaniker/Elektromechanikerin
- 5.
- Büroinformationselektroniker/Büroinformationselektronikerin
- 6.
- Fernmeldeanlagenelektroniker/Fernmeldeanlagenelektronikerin
Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über die Anrechnung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres, einer einjährigen und einer zweijährigen Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in den handwerklichen Elektroberufen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 HwElekBGJAnrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HwElekBGJAnrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 HwElekBGJAnrV Schulisches Berufsgrundbildungsjahr
... der Besuch des schulischen Berufsgrundbildungsjahres anzurechnen ist, ist in der Anlage 2 ...
§ 3 HwElekBGJAnrV Einjährige Berufsfachschule
... einen oder mehrere Ausbildungsberufe vorbereitet, ist auf die Ausbildungszeit in den in der Anlage 2 aufgeführten Ausbildungsberufen als erstes Jahr der Berufsausbildung anzurechnen, wenn ... wenn 1. der Schulunterricht seiner Fachrichtung nach den in der Anlage 2 aufgeführten Ausbildungsberufen entspricht und 2. der Lehrplan der ...
§ 4 HwElekBGJAnrV Zweijährige Berufsfachschule
... der III. Richtung: Elektrotechnik wird mit einem Jahr auf die Ausbildungszeit in den in der Anlage 2 aufgeführten Berufen ...
§ 5 HwElekBGJAnrV Übergangsregelung
... I S. 1061) entspricht, wird mit einem Jahr auch auf die Ausbildungszeit in den in der Anlage 2 aufgeführten Berufen ...
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