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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.07.2009 aufgehoben

§ 3 - Verordnung über die Zuständigkeit und die Überwachung bei Maßnahmen zur Förderung des Absatzes und des Verbrauchs von hochwertigem Rindfleisch (RindFlZV k.a.Abk.)

§ 3 Inkrafttreten



§ 1 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1993 in Kraft; im übrigen tritt diese Verordnung am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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