§ 13 Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Die Fachstudien werden an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung durchgeführt. Der jeweilige Sozialversicherungsträger weist die Anwärterinnen und Anwärter der Fachhochschule zum Grundstudium und für das Hauptstudium dem Fachbereich Sozialversicherung zu.
interne Verweise§ 24 LAP-gntDSVV Ausbildungsaufstieg (vom 14.02.2009) ... und Anwärtern an der Ausbildung teil. Die §§ 2 und 8 Abs. 2 sowie die §§ 9 bis 23 und 26 bis 42 sind entsprechend anzuwenden; § 33a Abs. 5 Satz 2 der ...
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