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Zitierungen von § 1 Verordnung über das Verbot von Sondervergütungen und Begünstigungsverträgen in der Schadenversicherung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 VersSoVergV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VersSoVergV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 VersSoVergV
... Den unter Bundesaufsicht stehenden Versicherungsunternehmen ist ferner untersagt, in den in § 1 genannten Versicherungszweigen Verträge abzuschließen, die Begünstigungen vorsehen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2711/v38871.htm