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§ 2 - Drechsler-Ausbildungsverordnung (DrechslAusbV)
§ 2 Ausbildungsdauer, Fachrichtungen
Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Nach dem dritten Ausbildungshalbjahr kann für die Dauer eines Jahres zwischen den Fachrichtungen
- 1.
- Drechseln
- 2.
- Elfenbeinschnitzen
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