Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.07.2016 aufgehoben

Eingangsformel - Statistikänderungsverordnung (StatÄndV)

V. v. 20.11.1996 BGBl. I S. 1804; aufgehoben durch Artikel 53 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Geltung ab 27.11.1996; FNA: 29-22-4 Statistik
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Eingangsformel



Auf Grund des § 5 Abs. 4 des Bundesstatistikgesetzes vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) und auf Grund des § 8 Abs. 4 des Gesetzes über die Preisstatistik in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 720-9, veröffentlichten bereinigten Fassung verordnet die Bundesregierung, auf Grund des § 8 Nr. 1 und 2 des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 1980 (BGBl. I S. 641) verordnet der Bundesminister für Wirtschaft und auf Grund des § 5a Abs. 2 des Bundes-Seuchengesetzes, der durch Artikel 25 der Verordnung vom 26. Februar 1993 (BGBl. I S. 278) geändert worden ist, verordnet der Bundesminister für Gesundheit:



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