Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.07.2016 aufgehoben

Artikel 5 - Statistikänderungsverordnung (StatÄndV)

V. v. 20.11.1996 BGBl. I S. 1804; aufgehoben durch Artikel 53 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Geltung ab 27.11.1996; FNA: 29-22-4 Statistik
| |

Artikel 5 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Preisstatistik


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Preisstatistik in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 720-9-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2555) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Nach § 2 Abs. 3 wird folgender neuer Absatz 4 angefügt:

"(4) Die Statistik nach § 2 Nr. 1 des Gesetzes wird hinsichtlich der Einkaufspreise landwirtschaftlicher Betriebsmittel ab 1. Juli 1996 vierteljährlich durchgeführt."

 
Anzeige


 

Zitierungen von Artikel 5 StatÄndV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 StatÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StatÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2117
Artikel 2 PreisStatGÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Teil III, Gliederungsnummer 720-9-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 20. November 1996 (BGBl. I S. 1804 ) geändert worden ist, und die Fünfte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes ...