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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.01.2008 aufgehoben
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§ 11 - Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin (ImmoPrV k.a.Abk.)

V. v. 23.12.1998 BGBl. I S. 4060; aufgehoben durch § 10 V. v. 25.01.2008 BGBl. I S. 117
Geltung ab 01.01.1999; FNA: 806-21-7-55 Berufliche Bildung
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§ 11 Inkrafttreten/Außerkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Rechtsvorschriften, die die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt/zur Fachwirtin in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft regeln, außer Kraft.

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