Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 5 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 ImmoPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ImmoPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 ImmoPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 10 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der ...
§ 3 ImmoPrV Gliederung und Durchführung der Prüfung
... gemäß § 4 Abs. 1 und je Handlungsbereich gemäß § 5 Abs. 1 aus unter Aufsicht zu bearbeitenden praxisorientierten Aufgaben und Fällen. Je ... in nicht mehr als jeweils einer schriftlichen Prüfungsleistung der §§ 4 und 5 nicht ausreichende Leistungen, aber mindestens 45 Punkte erzielt, so ist ihm die Möglichkeit ... und Personalwirtschaft (§ 4 Abs. 3), 2. Objektmanagement (§ 5 Abs. 2), 3. Projektentwicklung und -realisierung (§ 5 Abs. 3),  ... (§ 5 Abs. 2), 3. Projektentwicklung und -realisierung (§ 5 Abs. 3), 4. Grundstücksverkehr (§ 5 Abs. 4).  ... und -realisierung (§ 5 Abs. 3), 4. Grundstücksverkehr (§ 5 Abs. 4). Insbesondere soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, daß er in der ...