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Zitierung
Änderungsalarm
Zitierungen von
§ 6 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 ImmoPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ImmoPrV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 1 ImmoPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2
bis
10 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der ...
§ 7 ImmoPrV Bewerten der Prüfungsleistungen und Bestehen der Prüfung
... gemäß der Anlage 2 auszustellen. Im Fall der Freistellung gemäß §
6
sind Ort und Datum der anderweitig abgelegten Prüfung sowie die Bezeichnung des ...
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