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§ 7 - Honigverordnung (HonigV)
V. v. 16.01.2004 BGBl. I S. 92; zuletzt geändert durch Artikel 10 V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272
Geltung ab 29.01.2004; FNA: 2125-40-91 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 29.01.2004; FNA: 2125-40-91 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) (Außerkrafttreten anderer Vorschriften)
Text in der Fassung des Artikels 10 Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel V. v. 5. Juli 2017 BGBl. I S. 2272 m.W.v. 13. Juli 2017
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Frühere Fassungen von § 7 HonigV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 13.07.2017 | Artikel 10 Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel vom 05.07.2017 BGBl. I S. 2272 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 7 HonigV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 HonigV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HonigV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272
Artikel 10 LMIDVEV Änderung der Honigverordnung
... durch die Wörter „Anbieter von" ersetzt. 2. Die §§ 6 und 7 werden die §§ 5 und 6. 3. § 8 wird aufgehoben. 4. Der ... 5 und 6. 3. § 8 wird aufgehoben. 4. Der bisherige § 9 wird § 7 . 5. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird ...
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