interne Verweise§ 18 SeeFischG Bußgeldvorschriften (vom 01.06.2021) ... handelt, wer wissentlich einen Fischbestand, für den ein Fangverbot im Sinne des § 1a Absatz 6 oder ein Moratorium im Sinne des § 1a Absatz 7 gilt, während des Geltungszeitraums oder ... für den ein Fangverbot im Sinne des § 1a Absatz 6 oder ein Moratorium im Sinne des § 1a Absatz 7 gilt, während des Geltungszeitraums oder im örtlichen Geltungsbereich des Fangverbots ... oder fahrlässig 1. von einem Fischereifahrzeug, das in der EU-Liste nach § 1a Absatz 4 aufgeführt ist, einen Fang umlädt, mit einem solchen Fahrzeug gemeinsame ... und -ziffern und der Name des Fischereifahrzeugs, b) der FAO-3-Alfa-Code im Sinne des § 1a Absatz 5 jeder angelandeten Art und das geografische Gebiet, in dem die Fänge getätigt wurden, ... eine andere individuelle Identifikationsnummer, e) der FAO-3-Alfa-Code im Sinne des § 1a Absatz 5 jeder angelandeten Art und das geografische Gebiet, in dem die Fänge getätigt wurden, ...
Zitat in folgenden NormenSeefischereiverordnung (SeefiV)
V. v. 18.07.1989 BGBl. I S. 1485; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 16.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 311
§ 5 SeefiV Verbindliche Anlandeorte (vom 14.12.2012) ... mehr die allgemeinen Bestimmungen nach Absatz 2 und 3. (2) Fische im Sinne des § 1a Absatz 2 des Seefischereigesetzes, deren Fang einer Fangerlaubnis oder einer besonderen ...
§ 16 SeefiV Durchführung des Punktesystems für schwere Verstöße (vom 14.12.2012) ... als des Ausschöpfens oder Überschreitens einer Fangquote ein Fangverbot nach § 1a Absatz 6 des Seefischereigesetzes oder aus anderen Gründen als der Fangregulierung durch ... als des Ausschöpfens oder Überschreitens einer Fangquote ein Fangverbot nach § 1a Absatz 6 des Seefischereigesetzes oder aus anderen Gründen als der Fangregulierung durch ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes und des Seeaufgabengesetzes
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3069
Artikel 1 SeeFischGuaÄndG Änderung des Seefischereigesetzes ... 2. Die bisherigen §§ 1 und 2 werden durch die folgenden §§ 1 bis 2 ersetzt: „§ 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz ... Vorschriften des Bundes Behörden des Bundes obliegt. § 1a Begriffsbestimmungen (1) Seefischerei übt aus, wer auf See ... handelt, wer wissentlich einen Fischbestand, für den ein Fangverbot im Sinne des § 1a Absatz 6 oder ein Moratorium im Sinne des § 1a Absatz 7 gilt, während des ... den ein Fangverbot im Sinne des § 1a Absatz 6 oder ein Moratorium im Sinne des § 1a Absatz 7 gilt, während des Geltungszeitraums oder im örtlichen Geltungsbereich des ... oder fahrlässig 1. von einem Fischereifahrzeug, das in der EU-Liste nach § 1a Absatz 4 aufgeführt ist, einen Fang umlädt, mit einem solchen Fahrzeug gemeinsame ... und der Name des Fischereifahrzeugs, b) der FAO-3-Alfa-Code im Sinne des § 1a Absatz 5 jeder angelandeten Art und das geografische Gebiet, in dem die Fänge getätigt ... andere individuelle Identifikationsnummer, e) der FAO-3-Alfa-Code im Sinne des § 1a Absatz 5 jeder angelandeten Art und das geografische Gebiet, in dem die Fänge getätigt ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Seefischereiverordnung
V. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2546
Artikel 1 4. SeefiVÄndV ... mehr die allgemeinen Bestimmungen nach Absatz 2 und 3. (2) Fische im Sinne des § 1a Absatz 2 des Seefischereigesetzes, deren Fang einer Fangerlaubnis oder einer besonderen ... als des Ausschöpfens oder Überschreitens einer Fangquote ein Fangverbot nach § 1a Absatz 6 des Seefischereigesetzes oder aus anderen Gründen als der Fangregulierung durch ... als des Ausschöpfens oder Überschreitens einer Fangquote ein Fangverbot nach § 1a Absatz 6 des Seefischereigesetzes oder aus anderen Gründen als der Fangregulierung durch ...
Viertes Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes
G. v. 26.05.2021 BGBl. I S. 1170
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