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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2011 aufgehoben
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Anlage 2 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Reiseverkehrskaufmann/zur Reiseverkehrskauffrau (ReiseKfmAusbV k.a.Abk.)
V. v. 18.03.2005 BGBl. I S. 806; aufgehoben durch § 11 V. v. 19.05.2011 BGBl. I S. 953
Geltung ab 01.08.2005; FNA: 806-21-1-336 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.2005; FNA: 806-21-1-336 Berufliche Bildung
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Anlage 2 (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Reiseverkehrskaufmann/zur Reiseverkehrskauffrau - Zeitliche Gliederung -
Anlage 2 wird in 2 Vorschriften zitiert
- 1.
- Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.1
- Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2
- Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a, b und g,
- 1.3
- Personalwirtschaft, Lernziele a und b,
- 2.1
- Arbeitsorganisation,
- 4.2
- Kooperation, Lernziele a und b,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.4
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 2.2
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis c,
- 2.3
- Datenschutz und Datensicherheit,
- 8.1
- Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziele a und b,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.
- Zielgebiete, Lernziele a bis c,
- 4.1
- Kommunikation, Lernziele a bis d,
- 4.3
- Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,
- 5.
- Marketing, Lernziel b,
- 6.1
- Verkehrsträger- und Beherbergungsbereich, Lernziele a bis c,
- 1.5
- Umweltschutz,
- 2.2
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele d und e,
- 4.2
- Kooperation, Lernziel c,
- 2.
- Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
- Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele c bis f,
- 1.3
- Personalwirtschaft, Lernziele c und d,
- 4.2
- Kooperation, Lernziel d,
- 8.1
- Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziele c und d,
- 8.2
- Controlling, Lernziel a,
- 1.3
- Personalwirtschaft, Lernziel b,
- 1.4
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 2.1
- Arbeitsorganisation,
- 2.2
- Informations- und Kommunikationssysteme,
- 2.3
- Datenschutz und Datensicherheit
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.1
- Kommunikation, Lernziel e,
- 4.3
- Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziele b und c,
- 5.
- Marketing, Lernziele d, g und h,
- 6.1
- Verkehrsträger- und Beherbergungsbereich, Lernziel d,
- 6.2
- Pauschalreisen, Lernziele a bis c, f und g,
- 7.
- Kundenberatung und Verkauf, Lernziele g bis i,
- 1.2
- Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele f und g,
- 1.5
- Umweltschutz,
- 4.1
- Kommunikation, Lernziele a und b,
- 4.2
- Kooperation, Lernziel c,
- 4.3
- Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,
- 5.
- Marketing, Lernziel b,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.
- Zielgebiete, Lernziele d bis g,
- 5.
- Marketing, Lernziele c und f,
- 6.4
- Rechtliche Grundlagen,
- 7.
- Kundenberatung und Verkauf, Lernziele a bis f,
- 9.1
- Reservierung,
- 9.2
- Beförderungsleistungen
- 1.3
- Personalwirtschaft, Lernziel d,
- 3.
- Zielgebiete, Lernziele a bis c,
- 4.1
- Kommunikation, Lernziele c bis e,
- 4.2
- Kooperation, Lernziele a, b und d,
- 3.
- Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 6.2
- Pauschalreisen, Lernziele d und e,
- 8.1
- Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel e,
- 8.2
- Controlling, Lernziel b,
- 9.3
- Kalkulation, Abrechnung
- 4.1
- Kommunikation,
- 6.2
- Pauschalreisen, Lernziele a bis c, f und g,
- 8.1
- Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziele b bis d,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 6.3
- Individuelle Reisen, Gruppenreisen
- 1.5
- Umweltschutz,
- 4.2
- Kooperation,
- 4.3
- Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben,
- 6.1
- Verkehrsträger- und Beherbergungsbereich, Lernziel c,
- 6.4
- Rechtliche Grundlagen,
- 7.
- Kundenberatung und Verkauf,
- 8.1
- Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel e,
- 9.1
- Reservierung,
- 9.2
- Beförderungsleistungen,
- 9.3
- Kalkulation, Abrechnung
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 5.
- Marketing, Lernziele a und e,
- 2.2
- Informations- und Kommunikationssysteme,
- 3.
- Zielgebiete,
- 5.
- Marketing, Lernziele b bis d, f bis h,
- 6.3
- Individuelle Reisen, Gruppenreisen,
- 8.2
- Controlling
Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über die Berufsausbildung zum Reiseverkehrskaufmann/zur Reiseverkehrskauffrau
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 ReiseKfmAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ReiseKfmAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 ReiseKfmAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 4 sollen nach den in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
§ 8 ReiseKfmAusbV Zwischenprüfung
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2753/a39277.htm