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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2011 aufgehoben

§ 1 - Flachs- und Hanfbeihilfenverordnung (FlachsBeihV k.a.Abk.)

V. v. 05.10.2001 BGBl. I S. 2607; aufgehoben durch Artikel 4 Nr. 2 V. v. 15.12.2011 eBAnz AT144 2011 V1
Geltung ab 13.10.2001; FNA: 7847-11-4-99 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 1 Anwendungsbereich



Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften hinsichtlich der Gewährung von Beihilfen für die Verarbeitung von Flachs und Hanf zur Faserherstellung.





 

Frühere Fassungen von § 1 Flachs- und Hanfbeihilfenverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.04.2009Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Flachs- und Hanfbeihilfenverordnung
vom 01.04.2009 BGBl. I S. 736

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 Flachs- und Hanfbeihilfenverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 FlachsBeihV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FlachsBeihV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 FlachsBeihV Zuständige Stelle
... für die Durchführung dieser Verordnung und der in § 1 genannten Rechtsakte ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ...
§ 6 FlachsBeihV Einheitsmenge
... Änderung der Einheitsmenge ist für ein laufendes Wirtschaftsjahr im Rahmen der in § 1 genannten Rechtsakte ...
§ 8 FlachsBeihV Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
... Schriftstücke und Belege sowie die sonstigen nach dieser Verordnung und den in § 1 genannten Rechtsakten vorgesehenen Unterlagen sechs Jahre ab dem Beginn des Wirtschaftsjahres, auf ...
§ 9 FlachsBeihV Duldungs- und Mitwirkungspflichten
... Unterstützung zu gewähren. Bei automatischer Buchführung sind die nach § 1 Auskunftspflichtigen verpflichtet, auf ihre Kosten Listen mit den erforderlichen Angaben ...
§ 10 FlachsBeihV Muster, Vordrucke
... Für die nach den in § 1 genannten Rechtsakten oder dieser Verordnung vorgeschriebenen Anträge und Meldungen kann die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Flachs- und Hanfbeihilfenverordnung
V. v. 01.04.2009 BGBl. I S. 736
Artikel 1 4. FlachsBeihVÄndV
... (BGBl. I S. 793) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden die Wörter „im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Faserflachs und ...