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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2011 aufgehoben

§ 4 - Flachs- und Hanfbeihilfenverordnung (FlachsBeihV k.a.Abk.)

V. v. 05.10.2001 BGBl. I S. 2607; aufgehoben durch Artikel 4 Nr. 2 V. v. 15.12.2011 eBAnz AT144 2011 V1
Geltung ab 13.10.2001; FNA: 7847-11-4-99 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 4 Allgemeine Bestimmungen



(1) Die zugelassenen Erstverarbeiter und die gleichgestellten Verarbeiter legen der Bundesanstalt ab dem Wirtschaftsjahr 2002/2003 bis zum 15. Juni des vorhergehenden Wirtschaftsjahres die in der Verordnung (EG) Nr. 507/2008 genannten Unterlagen vor. Jedoch sind an Stelle der in Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 507/2008 genannten Liste Kopien aller betreffenden Unterlagen vorzulegen.

(2) Der zugelassene Erstverarbeiter ist verpflichtet, zur Feststellung des Gewichts des Strohs und der Fasern eine geeichte Waage zu verwenden.



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Frühere Fassungen von § 4 Flachs- und Hanfbeihilfenverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.04.2009Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Flachs- und Hanfbeihilfenverordnung
vom 01.04.2009 BGBl. I S. 736

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 Flachs- und Hanfbeihilfenverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 FlachsBeihV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FlachsBeihV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Flachs- und Hanfbeihilfenverordnung
V. v. 01.04.2009 BGBl. I S. 736
Artikel 1 4. FlachsBeihVÄndV
... Faserflachs und -hanf (ABl. L 149 vom 7.6.2008, S. 38)" ersetzt. 3. § 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „Verordnung ...