Die Einheitsmenge je Hektar beträgt für
- 1.
- lange Flachsfasern 2,0 Tonnen,
- 2.
- kurze Flachsfasern 3,0 Tonnen und
- 3.
- Hanffasern 3,0 Tonnen.
Eine Änderung der Einheitsmenge ist für ein laufendes Wirtschaftsjahr im Rahmen der in §
1 genannten Rechtsakte möglich.