Anhang IV
Soweit Emissionsgrenzwerte auf Bezugssauerstoffgehalte im Abgas bezogen sind, sind die im Abgas gemessenen Massenkonzentrationen nach folgender Gleichung umzurechnen:
EB = ( 21 - OB ) / ( 21 - OM ) * EM
EB = Massenkonzentration, bezogen auf den Bezugssauerstoffgehalt
EM = gemessene Massenkonzentration
OB = Bezugssauerstoffgehalt
OM = gemessener Sauerstoffgehalt
interne Verweise§ 2 17. BImSchV Begriffsbestimmungen ... im Abgas, auf die die jeweiligen Emissionsgrenzwerte unter Berücksichtigung von Anhang IV zu beziehen sind; 6. Verbrennungsanlagen Anlagen, die dazu bestimmt sind, ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2761/a39368.htm