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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

§ 3 - Milchaufgabevergütungsgesetz (MAVG)

§ 3 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Die Rechtsverordnung kann mit Wirkung vom 1. Juni 1984 in Kraft gesetzt werden.

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