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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.04.2016 aufgehoben
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§ 5 - Vergabeverordnung (VgV)
neugefasst durch B. v. 11.02.2003 BGBl. I S. 169; aufgehoben durch Artikel 7 Abs. 2 V. v. 12.04.2016 BGBl. I S. 624
Geltung ab 01.02.2001; FNA: 703-5-1 Kartellrecht
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Geltung ab 01.02.2001; FNA: 703-5-1 Kartellrecht
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§ 5 Vergabe freiberuflicher Leistungen
(1) 1Bei der Vergabe von Aufträgen für Dienstleistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflichen Tätigkeiten angeboten werden, sowie bei Auslobungsverfahren, die zu solchen Dienstleistungsaufträgen führen sollen, müssen Auftraggeber nach § 98 Nummer 1 bis 3 und 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen folgende Bestimmungen der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. November 2009 (BAnz. Nr. 185a vom 8. Dezember 2009) anwenden:
- 1.
- bei Aufträgen, die Dienstleistungen nach Anlage 1 Teil A zum Gegenstand haben, alle Bestimmungen der VOF;
- 2.
- bei Aufträgen, die Dienstleistungen nach Anlage 1 Teil B zum Gegenstand haben, die Bestimmungen des § 6 Absatz 2 bis 7 VOF und § 14 VOF;
- 3.
- bei Aufträgen, die sowohl Dienstleistungen nach Anlage 1 Teil A als auch Dienstleistungen nach Anlage 1 Teil B zum Gegenstand haben, die in Nummer 1 genannten Bestimmungen, wenn der Wert der Dienstleistungen nach Anlage 1 Teil A überwiegt; ansonsten müssen die in Nummer 2 genannten Bestimmungen angewendet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für Dienstleistungen, deren Gegenstand eine Aufgabe ist, deren Lösung vorab eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann.
Text in der Fassung des Artikels 1 Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge V. v. 15. Oktober 2013 BGBl. I S. 3854 m.W.v. 25. Oktober 2013
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Frühere Fassungen von § 5 VgV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 25.10.2013 | Artikel 1 Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge vom 15.10.2013 BGBl. I S. 3854 |
aktuell vorher | 12.05.2011 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung sowie der Sektorenverordnung vom 09.05.2011 BGBl. I S. 800 |
aktuell vorher | 11.06.2010 | Artikel 1 Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) sowie der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) vom 07.06.2010 BGBl. I S. 724 |
aktuell vorher | 01.11.2006 | Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung vom 23.10.2006 BGBl. I S. 2334 |
aktuell | vor 01.11.2006 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 VgV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 VgV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VgV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 VgV Schätzung des Auftragswertes (vom 25.10.2013)
... gleichartige Lieferungen. Soweit eine zu vergebende freiberufliche Leistung nach § 5 in mehrere Teilaufträge derselben freiberuflichen Leistung aufgeteilt wird, müssen die ...
§ 4 VgV Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen (vom 25.10.2013)
... gegen Wettbewerbsbeschränkungen folgende Bestimmungen der VOL/A anwenden, soweit in § 5 nichts anderes bestimmt ist: 1. bei Aufträgen, die Dienstleistungen nach Anlage 1 ...
§ 17 VgV Melde- und Berichtspflichten (vom 22.03.2012)
... getrennt nach öffentlichen Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen (§§ 4 bis 6). (2) Für jeden Auftraggeber enthält die statistische Aufstellung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung
V. v. 23.10.2006 BGBl. I S. 2334
Artikel 1 3. VgVÄndV
... „des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen" ersetzt. 4. In § 5 Satz 1 wird die Angabe „GWB" durch die Wörter „des Gesetzes gegen ...
Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
V. v. 15.10.2013 BGBl. I S. 3854
Artikel 1 7. VgVÄndV
... der Gewichtung aller Zuschlagskriterien nicht überschreiten." 5. Dem § 5 Absatz 1 werden die folgenden Sätze angefügt: „Wenn im Fall des Satzes ...
Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung sowie der Sektorenverordnung
V. v. 09.05.2011 BGBl. I S. 800
Artikel 1 VgVuaÄndV Änderung der Vergabeverordnung
... angefügt: „Soweit eine zu vergebende freiberufliche Leistung nach § 5 in mehrere Teilaufträge derselben freiberuflichen Leistung aufgeteilt wird, müssen die ... gegen Wettbewerbsbeschränkungen folgende Bestimmungen der VOL/A anwenden, soweit in § 5 nichts anderes bestimmt ist: 1. bei Aufträgen, die Dienstleistungen nach Anlage ... energieeffizienter Straßenfahrzeuge (ABl. L 120 vom 15.5.2009, S. 5). 3. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Vergabe freiberuflicher Leistungen ... 120 vom 15.5.2009, S. 5). 3. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Vergabe freiberuflicher Leistungen (1) Bei der Vergabe von Aufträgen für ...
Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) sowie der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO)
V. v. 07.06.2010 BGBl. I S. 724
Artikel 1 VgVuaÄndV Änderung der Vergabeverordnung
... Entscheidung über den Zuschlag berücksichtigt werden kann." 5. § 5 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden das Wort ... getrennt nach öffentlichen Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen (§§ 4 bis 6). (2) Für jeden Auftraggeber enthält die statistische Aufstellung ...
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