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§ 22 - Vergabeverordnung (VgV)

neugefasst durch B. v. 11.02.2003 BGBl. I S. 169; aufgehoben durch Artikel 7 Abs. 2 V. v. 12.04.2016 BGBl. I S. 624
Geltung ab 01.02.2001; FNA: 703-5-1 Kartellrecht
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§ 22 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 22 VgV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 24.04.2009Artikel 2 Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts
vom 20.04.2009 BGBl. I S. 790
aktuell vorher 01.11.2006Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung
vom 23.10.2006 BGBl. I S. 2334
aktuellvor 01.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 22 VgV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 VgV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VgV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung
V. v. 23.10.2006 BGBl. I S. 2334
Artikel 1 3. VgVÄndV
... „Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen" ersetzt. 13. In § 22 werden die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Wirtschaft ...

Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts
G. v. 20.04.2009 BGBl. I S. 790, 1795
Artikel 2 VergabeRModG Änderung der Vergabeverordnung
... 6 Abs. 1 Satz 2, die §§ 8 bis 11, 13, 18, 19, 20, 21 und 22 der Vergabeverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2003 (BGBl. I S. 169), die ...