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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 02.12.2016 aufgehoben
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§ 6 - Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
Artikel 3 V. v. 04.12.1996 BGBl. I S. 1841, 1843; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 30.11.2016 BGBl. I S. 2681
Geltung ab 20.12.1996; FNA: 805-3-3 Arbeitsschutz
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Geltung ab 20.12.1996; FNA: 805-3-3 Arbeitsschutz
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§ 6 Untersuchung der Augen und des Sehvermögens
Für die Untersuchung der Augen und des Sehvermögens einschließlich des Zurverfügungstellens von speziellen Sehhilfen gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768), die im Anhang Teil 4 einen Anlass für Angebotsuntersuchungen enthält, in der jeweils geltenden Fassung.
Text in der Fassung des Artikels 7 Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge V. v. 18. Dezember 2008 BGBl. I S. 2768 m.W.v. 24. Dezember 2008
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Frühere Fassungen von § 6 BildscharbV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 24.12.2008 | Artikel 7 Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18.12.2008 BGBl. I S. 2768 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 6 BildscharbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 BildscharbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BildscharbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
V. v. 18.12.2008 BGBl. I S. 2768
Artikel 7 ArbMedVVEV Änderung der Bildschirmarbeitsverordnung
... vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert: 1. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Untersuchung der Augen und des ... wie folgt geändert: 1. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Untersuchung der Augen und des Sehvermögens Für die Untersuchung der Augen ...
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