Anlage 3 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2004 (AELV 2004)

V. v. 29.09.2003 BGBl. I S. 1962
Geltung ab 15.10.2003; FNA: 8251-10-1-10 Landwirte

Anlage 3 (zu § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1)


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
140.0000,3117
150.0000,2968
200.0000,2409
250.0000,2040
300.0000,1777
350.0000,1579
400.0000,1424
450.0000,1299
500.0000,1196


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Zitierungen von Anlage 3 AELV 2004

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 AELV 2004 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2004 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2004
... Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 3 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird, 2. bei Betrieben, die ... 140.000 Deutsche Mark und unter 500.000 Deutsche Mark, deren Wirtschaftswert in den Anlagen 3 und 4 nicht aufgeführt ist, wird das Arbeitseinkommen ermittelt, indem a)  ...


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