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Anlage 4 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2004 (AELV 2004)

V. v. 29.09.2003 BGBl. I S. 1962
Geltung ab 15.10.2003; FNA: 8251-10-1-10 Landwirte

Anlage 4 (zu § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2)


Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
140.0000,1953
150.0000,1870
200.0000,1549
250.0000,1330
300.0000,1170
350.0000,1048
400.0000,0951
450.0000,0872
500.0000,0806




 

Zitierungen von Anlage 4 AELV 2004

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 AELV 2004 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2004 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2004
... Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 4 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird. Für Betriebe der Gruppen 1 ... 140.000 Deutsche Mark und unter 500.000 Deutsche Mark, deren Wirtschaftswert in den Anlagen 3 und 4 nicht aufgeführt ist, wird das Arbeitseinkommen ermittelt, indem a)  ...