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Anlage 4 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2004 (AELV 2004)
Anlage 4 (zu § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2)
Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
Wirtschaftswert in DM | Beziehungswert |
140.000 | 0,1953 |
150.000 | 0,1870 |
200.000 | 0,1549 |
250.000 | 0,1330 |
300.000 | 0,1170 |
350.000 | 0,1048 |
400.000 | 0,0951 |
450.000 | 0,0872 |
500.000 | 0,0806 |
Zitierungen von Anlage 4 AELV 2004
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 AELV 2004 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AELV 2004 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 AELV 2004
... Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 4 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird. Für Betriebe der Gruppen 1 ... 140.000 Deutsche Mark und unter 500.000 Deutsche Mark, deren Wirtschaftswert in den Anlagen 3 und 4 nicht aufgeführt ist, wird das Arbeitseinkommen ermittelt, indem a) ...
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