Synopse aller Änderungen des RPflG am 19.12.2014

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 19. Dezember 2014 durch Artikel 2 des HaagÜbkGeStuaÄndG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des RPflG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

RPflG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 19.12.2014 geltenden Fassung
RPflG n.F. (neue Fassung)
in der am 19.12.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2082
(Textabschnitt unverändert)

§ 25a Verfahrenskostenhilfe


(Text alte Fassung)

In Verfahren über die Verfahrenskostenhilfe werden dem Rechtspfleger die dem § 20 Absatz 1 Nummer 4 und 5 sowie Absatz 2 entsprechenden Geschäfte übertragen.

(Text neue Fassung)

1 In Verfahren über die Verfahrenskostenhilfe werden dem Rechtspfleger die dem § 20 Absatz 1 Nummer 4 und 5 entsprechenden Geschäfte übertragen. 2 § 20 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend.




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