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Synopse aller Änderungen des RPflG am 19.12.2014
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 19. Dezember 2014 durch Artikel 2 des HaagÜbkGeStuaÄndG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des RPflG.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
Änderung verpasst?
RPflG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 19.12.2014 geltenden Fassung | RPflG n.F. (neue Fassung) in der am 19.12.2014 geltenden Fassung durch Artikel 2 G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2082 |
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(Textabschnitt unverändert) § 25a Verfahrenskostenhilfe | |
(Text alte Fassung) In Verfahren über die Verfahrenskostenhilfe werden dem Rechtspfleger die dem § 20 Absatz 1 Nummer 4 und 5 sowie Absatz 2 entsprechenden Geschäfte übertragen. | (Text neue Fassung) 1 In Verfahren über die Verfahrenskostenhilfe werden dem Rechtspfleger die dem § 20 Absatz 1 Nummer 4 und 5 entsprechenden Geschäfte übertragen. 2 § 20 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend. |
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2821/v190065-2014-12-19.htm